Hallo Zusamme :
Ich wohne im Fürstentum Liechtenstein und möchte alle die mir bei meinen Fragen zur Schafhaltung weiterhelfen können folgendes fragen:
1. Ist für die Hobbyhaltung von ca. 3 Tieren eine Versicherung (z.B. eine Haftpflichtversicherung) vonnöten?
2. Benötigt man eine Baugenehmigung, um einen Schafstall mit den Massen 3*4 Metern erstellen zu können?
3. Wie funktioniert die Markierung (an Ohr) und Anmeldung der Tiere? Gibt es Meldepflichten bzw. bestimmte Ohrmarken, welche man anbringen muss?
4. Ist einjeder Schlachthof verpflichtet einjedes Tier zur Schlachtung anzunehmen? Oder wohin kann ich sonst meinen Nachwuchs bringen, wenn ich ihn nicht an andere Halter verkaufen kann?
Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir mit meinen Fragen weiterhelfen könnten und mir eine kurze Rückmeldung geben könnten. Auch können mir Hinweise, über die Haltungsbedingungen in der Schweiz helfen (Falls Sie nicht ganz sicher sind, ob Ihre Antworten auch auf das F. Lichtenstein übertragbar sind). Hiermit bedanke ich mich bei Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
obettin
E-Mail: obettin@student.ethz.ch