Vorschriften für Schaf-Stallbau

Alles rund um den Ort, wo sich die Schafe aufhalten (Stallkonzept, Zaunsysteme, Hütehunde, Tierschutzfragen etc.)

Moderator: Christian

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Michael
Beiträge: 1
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Vorschriften für Schaf-Stallbau

Beitrag von Michael »

hallo!
ich möchte mir zur Weidepflege ca.3000qm Wiese 3-4 Skuddenauen mit Lämmern zulegen.
kann mir jemand sagen wie groß der stall sein sollte ? wobei ich über den Winter nur mit 3-4 Auen rechne
ist für den Stallbau eine Baugenehmigung notwendig oder geht es auch ohne?
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kschaub
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Beitrag von kschaub »

Hoi Michael

Wir halten auch Skudden. Es gibt Angaben zur Grösse des Stalles (siehe unter http://www.bvet.admin.ch, da hat es alles wichtige über denTierschutz). Die Frage ist, ob Du sie den Winter hindurch einstallen willst oder ob der Stall einfach offen zugänglich von der Weide ist und als Schutz dient. Skudden können problemlos das ganze Jahr über draussen gehalten werden, wenn ihnen ein Stall oder ähnliches zur Verfügung steht. Die Angaben betreffend der Stallgrösse die ich habe sind folgende: Platzbedarf Skudde mind. 1 qm, bei Einzelboxe 2 qm, die Krippenlänge pro Mutterschaf mit Lämmern beträgt 45 cm. Bei der Platzberechnung der Skudden habe ich folgende Faustregel (mittlerer Wert) 1 Mutterschaf auf 10 a.
Ich kenne mich nicht in allen Kantonen aus, aber in den mir bekannten braucht es für einen Schafstall eine Baubewilligung. Allerdings: wo kein Kläger da kein Richter.

Tschüss
Karin
Anita
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Stallneubau--Stallgrösse

Beitrag von Anita »

hoi Karin

Wir haben Scottish Blackface Schafe,welche auch das ganze Jahr draussen sind.
ohne Probleme.Als es die letzten 3Tage sehr stark geregnet hat sind die meisten!nicht in den Unterstand der zur Verfügung steht.Eine hatte Zwillinge die 4Tage alt waren und sie ist nicht rein .Wir waren uns wirklich nicht sicher ob das gut geht da sie doch sehr nass waren.aber sie sind gesund und munter! Die Lämmer dieser Rasse haben aber auch schon viel Wolle mehr als unsere Schweizer Rassen.Nun werden wir vom AWEL gezwungen einen Stall zu bauen da die Schafe(auch Kühe etc.) im Winter 4,5Monate in den Stall müssen! das ist Vorschrift.daher ist es mir ein Rätsel,dass viele Tierbesitzer eigentlich immer wieder von ganzjahres Weiden reden.uns wird eine Frist bis Ende 2005 gesetzt zum bauen eines Stalles sonst wird uns die Direktzahlung gestrichen!aber richtig wo kein Kläger da kein Richter.
gruss Anita
bougle
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 11. Januar 2005, 09:25

Beitrag von bougle »

@ Anita

die Frage ist, in welcher Region du bist! Die Winterweiden sind natürlich alle im Flachland.
Kann dir aber zustimmen, dass mir oft solche Gesetze auch unverständlich sind.
Aus was besteht dein "Unterstand? Vielleicht fehlen nur ein paar Bretter und es ist schon ein Stall? Man sollte nur schauen, dass man billig baut. Nicht so gemeint, dass man nur pfuscht oder so, sondern von vornherein billige Variante. Befestigter Boden, kleine Güllegrube (bei Tiefstreustall entsteht ja fast keine Gülle), ein paar Wände, Dach und Wasserversorgung (Kaltstall - prinzipiell billiger). So definiere ich ein Stall. Vielleicht wollen es die von den Ämtern anderst, am am billigsten ist es, wenn man nicht zu viel Luxus einbaut.
Anita
Beiträge: 13
Registriert: Sonntag 10. April 2005, 20:25

Stallneubau--Stallgrösse

Beitrag von Anita »

hallo bougle

im Züri Unterland.Die Unterstände sind gross genug von unserem Silo. Es genügen nicht nur Bretter. der Boden muss! Betoniert sein es darf kein Regen rein aber auch kein Wasser raus etc.ich musste wirklich leer schlucken,was es alles für Vorschriften in dieser Sache hat!
gruss Anita
bougle
Beiträge: 77
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Beitrag von bougle »

hab ich mir fast gedacht, dass man betonierter Boden braucht.
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Christian
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Wohnort: St. Gallen

Vorschriften

Beitrag von Christian »

Hallo

Die Haltung von Schafen wird über diverse Vorschriften (öffentliche Interessen) geregelt. Da gibt es die Tierschutzinteressen, die v.a. über bundesweite Vorschriften geregelt sind. Diese befinden sich in diesem Forum in der Rubrik "Materialen" http://www.schafforum.ch/material/materialien.php

Auch wenn eine Haltung in einem einfachen Unterstand (ohne Beton) oder sogar eine Winterhaltung mit einem Heckenschutz tierschutzkonform sein kann, gibt es noch weitere öffentliche Interessen, die z.B. ökologische Probleme betreffen. Im wesentlichen geht es um das Gewässerschutzgesetz. Dabei kann jeder Kanton bestimmte Zonen (Grundwasserschutzzonen) ausgrenzen, für die je nach Zoneneinteilung auch scharfe Baubestimmungen gelten können. Die Vorschrift eines Betonbodens bzw. einer Mistentwässerung kann trotz Tiefstreu in solchen empfindlichen Zonen durchaus üblich sein, während dem in einer anderen Region (mit geringer Grundwassergefährdung und wenig Niederschlägen) eine überdachte Tiefstreu ausreicht.
Im weiteren kommt dann noch die Gemeinde, welche in erster Linie die Baubewilligung abwicklelt. Da gilt die einfache Faustregel: Alles was von aussen sichtbar ist, fix installiert ist, d.h. nicht innerhalb eines Tages abgebaut werden kann, benötigt eine Baubewilligung. Als raffinierter Trick, um die Baubewilligung zu umgehen empfiehlt sich ein mobiler Stall (Bsp. Baustellenwagen), der verschoben werden kann.
Sollte eine Baubewilligung nötig sein, empfiehlt sich vor der Planung (!) eine Begehung mit einer Person der zuständingen Gemeindebehörden, um das Konzept zu erläutern und die Behörden ins Projekt einzubinden. So kann später viel Ärger vermieden werden!

Gruss Christian
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