Transssportanhänger für Schafe
Verfasst: Samstag 23. April 2011, 15:50
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Über den Schaftransport gibt es viele Fragen:
1. Benötige ich ein Begleitdokument, wenn ich die Schafe am Ort von einer Weide zur andern transportiere?
Meine Antwort: theoretische ja, praktisch ist das nicht möglich und sinnlos.
2. Benötigt mein Anhänger eine Aufschrift «Lebende Tiere»?
Meine Antwort: Nach dem «MERKBLATT betreffend Anforderungen an Fahrzeuge für den Transport von Tieren» des Bundesamt für Strassen vom 11. Mai 2001 ist dies nur für «Fahrzeuge für gewerbsmässige Transporte» (Transporte gegen Entgelt) erforderlich.
3. Benötigen Anhänger eine Schranke, ein Schutzgitter zusätzlich zur Laderampe? Am letzten Tauschmarkt der Engadiner in Uster wurden alle Fahrzeuge und Anhänger von der Kantonspolizei kontrolliert und fehlende Schutzschranken beanstandet. Aus dem oben erwähnten Merkblatt ist dies nicht abzuleiten.
4. Eintrag in den Fahrzeugausweis?
Wer regelmässig aber nicht gewerbsmässig Schafe transportiert, muss einen Eintrag im Fahrzeugausweis haben (s. Merkblatt).
Ich bitte um Korrekturen und weitere Hinweise. Schliesslich wollen wir weder mit Tierschutz noch Polizei Ärger.
Download des Merkblattes: http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... ml?lang=de
Adrean
Über den Schaftransport gibt es viele Fragen:
1. Benötige ich ein Begleitdokument, wenn ich die Schafe am Ort von einer Weide zur andern transportiere?
Meine Antwort: theoretische ja, praktisch ist das nicht möglich und sinnlos.
2. Benötigt mein Anhänger eine Aufschrift «Lebende Tiere»?
Meine Antwort: Nach dem «MERKBLATT betreffend Anforderungen an Fahrzeuge für den Transport von Tieren» des Bundesamt für Strassen vom 11. Mai 2001 ist dies nur für «Fahrzeuge für gewerbsmässige Transporte» (Transporte gegen Entgelt) erforderlich.
3. Benötigen Anhänger eine Schranke, ein Schutzgitter zusätzlich zur Laderampe? Am letzten Tauschmarkt der Engadiner in Uster wurden alle Fahrzeuge und Anhänger von der Kantonspolizei kontrolliert und fehlende Schutzschranken beanstandet. Aus dem oben erwähnten Merkblatt ist dies nicht abzuleiten.
4. Eintrag in den Fahrzeugausweis?
Wer regelmässig aber nicht gewerbsmässig Schafe transportiert, muss einen Eintrag im Fahrzeugausweis haben (s. Merkblatt).
Ich bitte um Korrekturen und weitere Hinweise. Schliesslich wollen wir weder mit Tierschutz noch Polizei Ärger.
Download des Merkblattes: http://www.astra.admin.ch/dienstleistun ... ml?lang=de
Adrean